AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma ENOL Folien GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Käufer oder Dritter, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von besonderen Vereinbarungen abweichen, sind für die Firma ENOL Folien GmbH selbst dann nicht verbindlich, wenn vom Käufer darauf Bezug genommen ist und der Verkäufer im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Übermittelte Angebote an den Käufer sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Preisgültigkeit wird im Angebot festgelegt.
  2. Erklärt der Käufer vor Durchführung der Fertigung der Kaufgegenstände Rücktritt vom Vertrag, so ist die Firma ENOL dazu berechtigt, anstelle seines Anspruches auf Erfüllung 10 % des Auftragswertes bzw. – bei höherem Schaden – die zwischenzeitlich entstandenen Rohmaterial- und Arbeitskosten als Stornogebühr vom Kunden zu verlangen.
  3. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma ENOL Folien GmbH. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung ist der erteilte Auftrag vom Käufer rechtskräftig.
  4. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma ENOL Folien GmbH und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 3 Preise, Preisänderungen

  1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein.
  2. Die Preise verstehen sich einschließlich sowie auf Basis der festgelegten bzw. vereinbarten Lieferkonditionen. Kosten für Klischees werden anteilig separat in Rechnung gestellt.
  3. Die vertraglichen Preise sind gültig für Lieferungen innerhalb der vereinbarten Lieferzeit. Dies gilt auch für Aufträge auf Abrufbasis mit Lieferungen innerhalb der vereinbarten Frist. Der Verkäufer ist bei neuen Aufträgen nicht an vorhergehende Preise gebunden.
  4. Soweit nicht anders vereinbart, behält sich die Firma ENOL Folien GmbH vor, bei allen Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, insbesondere in Fällen von Preissteigerungen für Roh- und Hilfsstoffe, Steuern, der Transportkosten sowie Valuta-Änderungen, die vereinbarten Preise um den anteiligen Mehraufwand der Gestehungskosten zu erhöhen.

§ 4 Lieferzeiten

  1. Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  2. Bei Vorliegen durch die von Firma ENOL Folien GmbH von zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf max. vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei der Firma ENOL Folien GmbH beginnt.
  3. Bei Aufträgen mit neuen bzw. geänderten Drucken ist der finale Liefertermin maßgeblich abhängig vom Datum der Kundenbestätigung der von der ENOL Folien GmbH übermittelten, für den Druck aufbereiteten Druckdaten. Die Druckdatenbestätigung hat seitens des Käufers in schriftlicher Form zu erfolgen.
  4. Bestellungen mit Lieferung auf Abruf müssen innerhalb der vereinbarten Frist abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist werden noch nicht abgenommene Mengen automatisch zugestellt, in Rechnung gestellt und sind zur Zahlung fällig.

§ 5 Rohstoffe

  1. Die Qualität der an uns gelieferten Rohstoffe beeinflusst die Qualität des von uns produzierten Produktes. Qualitätsveränderungen infolge von Veränderungen der Rohstoffqualitäten sind daher von der Firma ENOL Folien GmbH nicht zu beeinflussen und zu vertreten.
  2. Ohne besondere Anweisungen von Seiten des Käufers erfolgt die Ausführung der Aufträge mit branchenüblichem Material und nach bekannten Herstellungsverfahren. Über die handelsübliche Qualität hinausgehende Anforderungen müssen vom Käufer bei der Bestellung explizit angegeben werden und können zu Preisanpassungen führen, wenn uns diese Qualitätsanforderungen nicht bereits bei der Angebotserstellung mitgeteilt wurden.
  3. Mängelrügen können deshalb in Bezug auf das Verhalten der Packmittel zum Füllgut und umgekehrt nicht erhoben werden, wenn der Käufer nicht ausdrücklich auf besondere Eigenschaften des Füllgutes aufmerksam gemacht und der Firma ENOL Folien GmbH Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat.

§ 6 Mengenabweichungen und Druckausführung

  1. Bei allen Lieferungen behält sich die Firma ENOL Folien GmbH eine Mehr- oder Minderlieferung. Diese betragen ab 20.000 Stk. je Abmessung max. -10/+10% und bei 5.000 Stk. bis unterhalb 20.000 Stk. max. -10/+ 20%. Wenn Unterlieferungen Ihrerseits nicht gestattet sind, ist dies im Auftrag uns mitzuteilen. Eine Nachlieferung der Mengendifferenz bei Unterlieferung kann ansonsten nicht gefordert werden; ebenso eine Rücknahme der Mengendifferenz bei Überlieferung.
  2. Probeandrucke vor Produktionsbeginn müssen vom Käufer explizit gefordert werden und werden nach Aufwand berechnet.
  3. Bei der Anfertigung von neuen Druckklischees bzw. -zylindern ist der vom Käufer freigegebene Korrekturabzug für die Druckbildposition sowie für die Textinhalte verbindlich. Optional gegen Aufpreis ist auf Käuferwunsch eine Druckdatenbestätigung auf Chromalinbasis möglich. Farbverbindlichkeit besteht technisch bedingt nicht bei Anfertigung einer Chromalinvorlage und/oder eines Papierandruckes der angelegten Motive. Sonderfarben werden anhand der branchenüblichen HKS-/Pantone-Farbfächer geprüft.
  4. Entwürfe und Originale sowie umfangreiche Musterarbeiten werden, sofern ein Auftrag im Rahmen des Angebotes nicht erfolgt, extra berechnet. Die Muster sind Eigentum der Firma ENOL Folien GmbH und dürfen ohne seine ausdrückliche Genehmigung nicht verwendet werden. Durch die Vergütung von Kostenanteilen für Klischees, Werkzeuge, Filme etc. erwirbt der Käufer kein Anrecht auf Herausgabe der erwähnten Gegenstände.
  5. Für Qualitätsansprüche an die verwendeten Druckfarben übernimmt die Firma ENOL Folien GmbH keine Gewähr. Ohne besondere Anweisung werden hochwertige Standarddruckfarben eingesetzt. Besondere durch den Käufer gestellte Anforderungen an die Druckfarben (z.B. erhöhte UV Beständigkeit, Reibbeständigkeit, Kältebeständigkeit etc.) bedürfen der schriftlichen Nennung durch den Kunden in der Angebotsphase wie auch im Auftrag. Farbschwankungen können beim Farbhersteller selbst nicht komplett ausgeschlossen werden – das gilt auch für standartisierte Pantonefarben. Kleinere Farbabweichungen berechtigen den Käufer nicht zur Verweigerung der Annahme der Ware oder zu einer Preisminderung. Passerabweichungen und/oder Druckaussetzer können - trotz moderner Druckmaschinen und sorgfältiger Umsetzung - aus technischen Gründen nicht komplett ausgeschlossen werden, so dass nur wesentliche Abweichungen beanstandet werden können. Grundvoraussetzung für eine saubere Druckausführung ist der Erhalt einwandfreier geeigneter vektorisierter Druckdaten in PDF-Form. Bilddarstellungen bedürfen einer ausreichenden Auflösung in den Druckdaten. Bei der Darstellung von EAN-Strichcodes im Flexodruck ist auf eine ausreichende Größe (ab SC2) zu achten. Für eine bestmögliche Lesbarkeit des Strichcodes ist eine Ausrichtung in Druckrichtung (horizontal) förderlich, wobei aus allgemeinen technischen Gründen (Flexodruck, natürliche Reflexionen von Folienöberflächen, etc.) keine Garantie für die verbindliche Einhaltung von Strichcode-Güteklassen gewährt werden kann. Bei Bedarf werden die Druckdaten von ENOL in offener Form angefordert um eine korrekte Anpassung an die Druckmaschine vornehmen zu können. Etwaige Druckdatenanpassungen dienen der bestmöglichen Druckumsetzung mittels der vorhandenen Druckmaschinen wie auch Druckplatten. Die vorgenommenen Anpassungen sind für den Auftraggeber anhand der von ENOL übermittelten Druckdaten zu ersehen. Die bei mehrfarbigen Drucken erforderlichen Drucküberfüllungen sind in unseren Druckdaten nicht ersichtlich. Für die Drucküberfüllungen ist ausschließlich der Druckmaschinenführer zuständig, der die Einstellungen nach bestem Wissen und so gering wie möglich vornimmt. Die finale Breite bei bedruckten Folien und Beuteln ist stets ein Zusammenspiel zwischen dem zu bedruckenden Folienmaterial und den verfügbaren Druckplatten und kann daher etwas von der bestellten Breite abweichen. Der Käufer wird hierüber vor Druckdatenbestätigung informiert. An ENOL übermittelte Druckdaten werden ausschließlich für eigene Verarbeitungszwecke an Produktion und Klischeeanstalt weitergeleitet. Bzgl. Informationen aus den Druckdaten gilt für ENOL wie auch die beauftragte Klischeeanstalt Stillschweigen. Daten oder Informationen werden nicht an Andere weitergeleitet. Grundlage für den finalen Druck sind ausschließlich die seitens Enol für den Flexodruck aufbereiteten und durch den Käufer bestätigten Druckdaten. Nach entsprechender Prüfung und Bestätigung seitens des Käufers geht die Verantwortung auf ihn über. Für nachträgliche, zu spät festgestellte Fehler in den bestätigten Druckdaten kann Enol nicht verantwortlich gemacht werden.
  6. Druckunterlagen wie auch Flexoklischees werden seitens Enol für 3 Jahre ab Druckdatenbestätigung aufbewahrt. Eine generelle Möglichkeit der Übergabe von Flexoklischees an den Käufer besteht nicht. Tiefdruckzylinder sind stets auf Leihbasis.

§ 7 Versand und Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk der Firma ENOL Folien GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  2. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit in Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
  3. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§ 8 Rechte des Käufers wegen Mängeln

  1. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen, wenn eine Trennung von einwandfreier und mangelhafter Ware mit zumutbaren Mitteln möglich ist. Bei der Fertigung ist ein geringer Teil fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden. Daher ist ein Anteil bis zu 3 % der gelieferten Menge nicht zu beanstanden (gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt. Bei farbigen Druckausführungen gelten geringfügige farbliche Abweichungen nicht als Mangel. Die technisch nicht vermeidbaren Abweichungen bei Kunststofffolien aller Art in der Folienstärke (bis +/- 10 %) und in den Abmessungen der Folienbeutel (bis +/- 3%) sind handelsüblich. Im Übrigen gelten die „GKV-Prüf- und Bewertungsklauseln für Hochdruck-Polyethylen-Folien und Erzeugnisse daraus“; aufgestellt vom Fachverband Verpackungen und Verpackungsfolien im GKV und hinterlegt bei der Bundesanstalt für Materialprüfung. Eine Haftung der Firma ENOL Folien GmbH für die Eignung der Folien und die hieraus gefertigten Artikel für bestimmte Verwendungszwecke ist ausgeschlossen. Für die Füllguteignung ist der Käufer selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Barrierewirkung von Verbundfolien und deren Einfluss auf die Haltbarkeit von Lebensmitteln.
  2. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die Ware verändert, weiterverarbeitet oder weiterveräußert hat. Abweichungen von früheren Lieferungen oder Mustern bleiben vorbehalten.
  3. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich unter Benennung eines Mängelgrundes, der Vorlage von entsprechenden Prüfmustern sowie einer eindeutigen Bestimmung der Liefercharge durch Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer zu erheben.
  4. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Alle anderen Unstimmigkeiten, z.B. Kürzung des Rechnungsbetrages vom Käufer; in Rechnung stellen von Umpacken/ Sortieren der fehlerhaften Ware etc. bedürfen der schriftlichen Form und sind nicht ohne Einverständnis von ENOL Folien GmbH zulässig.
  5. Die Lagerung der Artikel der Firma ENOL Folien GmbH darf zwölf Monate nicht überschreiten. Die Lagerung muss bei einer durchschnittlichen Raumtemperatur von 18-20 Grad und einer Luftfeuchtigkeit von 40 bis 60 % erfolgen.
  6. Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt sechs Monate ab Ablieferung der Ware, soweit der Firma ENOL Folien GmbH nicht Vorsatz zur Last fällt und soweit nicht ausdrücklich eine längere gesetzliche Frist gilt.

§ 9 Haftungsbegrenzung

  1. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung der Firma ENOL Folien GmbH auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Firma ENOL Folien GmbH.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma ENOL Folien GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Firma ENOL Folien GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
  2. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Firma ENOL Folien GmbH hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit die Firma ENOL Folien GmbH seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma ENOL Folien GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die Firma ENOL Folien GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§ 11 Zahlung

  1. Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an die Firma ENOL Folien GmbH oder auf ein von diesem angegebenes Bankkonto erfolgen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
  2. Rechnungen der Firma ENOL Folien GmbH sind zahlbar innerhalb der vereinbarten und letztendlich der in der Rechnung angegebenen Fristen. Bei Überschreitung der Fristen sind gem. §288, Abs. 2 BGB Verzugszinsen zu zahlen in Höhe des aktuellen Basiszinssatzes (§247 BGB) zzgl. 9 Prozentpunkte.
  3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Firma ENOL Folien GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
  4. Die Firma ENOL Folien GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma ENOL Folien GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Basis für die Zinshöhe ist gem. §247 BGB der jeweilige allgemein und aktuell gültige Basiszinssatz zzgl. 9 Prozentpunkten.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma ENOL GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Durch Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Besteller mit den vorstehenden Verkaufsbedingungen in vollem Umfang einverstanden. Eigene Einkaufsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn Ihnen von der Firma ENOL Folien GmbH nicht widersprochen wird. Andere mündliche Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
  3. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Lübeck / Holstein ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
  4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
  5. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den nationalen Warenkauf (BGB 1989 S. 586) für die Bundesrepublik Deutschland (BGB 1990 S. 1477) ist ausgeschlossen.

ENOL Folien GmbH, 23556 Lübeck, Rapsacker 13, im März 2024

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